Die Zeit der aktiven Diakonissen neigt sich dem Ende. Das Evangelische Diakoniewerk Schwäbisch Hall möchte die Tradition des diakonischen Handelns und Glaubens in seiner täglichen Arbeit weiterführen und hat hierfür am 1. Februar die Diak-Stiftung errichtet.
Sie verfolgt das Ziel, nachhaltig die vielfältigen Aufgaben des Diaks weiterzuführen. Besonders seelsorgerische und diakonische Projekte sollen mithilfe der Zustiftungen in den Kapitalstock aufrechterhalten werden, sowie innovative Konzepte für die Zukunft geschultert werden.
Die Besonderheit der Stiftung besteht darin, dass nur die Zinsen für die Finanzierung der Projekte herangezogen werden. Der Kapitaltstock bleibt bestehen, so hilft Ihre Zustiftung Jahr für Jahr erneut.
Wie funktioniert die Stiftung
Im Gegensatz zur Spende wird das Vermögen der Stifterinnen und Stifter dem Diak dauerhaft zur Verfügung gestellt. Dabei werden die Gelder in den Kapitalstock der Stiftung fließen. Die Hilfe für das Diakoniewerk speist sich allein aus den Kapitalerträgen.
Wir können dadurch lange im Voraus planen, wie viel Geld uns für soziale und mildtätige Arbeit zur Verfügung stehen wird.
Der Mindestbetrag für eine Zustiftung liegt bei 1.000 Euro. Da nur die Zinsen in die Arbeit einfließen, brauchen wir ein ergiebiges Grundkapital.
Zweck der Stiftung
Die Zwecke der Stiftung sind folgende:
- Förderung des diakonischen Handelns
- Seelsorgerische Begleitung
- Hilfen für geistig, psychisch und körperlich behinderte Menschen
- Betreuung, Begleitung und Pflege von alten, kranken und behinderten Menschen
- Erhalt und Ausbau der Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Kunst und Kultur im Klinikum
Für die unterschiedlichen Bereiche wurden Stiftungsfonds errichtet, so dass Sie wählen können, in welchem Bereich Ihre Zustiftung helfen soll:
- Fonds für Altenhilfe
- Fonds für Ambulante Dienste
- Fonds für Behindertenhilfe
- Fonds Kliniken
- Fonds für die Stärkung des diakonischen Profils
Ihre Vorteile
Die ersten 125 Zustifter erhalten, wenn gewünscht, einen Platz auf unserer Stifter-Tafel, die wir auf dem Diak-Gelände aufstellen.
Sie werden in unserer Zeitschrift "Blätter aus dem Diak" bei Ihrer Zustiftung namentlich genannt. Gerne begleiten wir Ihre Zustiftung auch mit einem Pressebericht und Foto.
Ihre Zustiftung wird vom Finanzamt steuermindern anerkannt. Für Ihre Zustiftung erhalten Sie eine Bescheinigung, die Sie dem Finanzamt vorlegen können.
Sie erhalten regelmäßige Informationen über die Arbeit der Stiftung und erfahren somit, was Ihr Geld Jahr für Jahr bewirkt.
Kontodaten für meine Zustiftung
Sollten Sie sich bereits für eine Zustiftung entschieden haben, so können Sie dieses gerne auf folgendes Konto überweisen:
Diak-Stiftung Schwäbisch Hall
Konto 185 58 14
Sparkasse Schwäbisch Hall
BLZ 622 500 30
Testamentsspende
Viele möchten mit ihrem Leben Spuren hinterlassen, Bleibendes schaffen. Aber wir erleben, unsere Zeit ist endlich. Unser Leben ist vergänglich. Was bleibt von dem, was wir geschaffen haben und zurücklassen? Was können wir über unser Leben hinaus für andere bewirken?
Informieren Sie sich HIER über das Thema Testamentsspenden!
Wo erhalte ich weitere Informationen?
Gerne senden wir Ihnen unsere Stiftungsbroschüre zu.
Hierfür füllen Sie bitte das unten stehende Formular aus.
Sollten Sie weitere Fragen haben, so können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen:
Patricia Schubert
Leitung Fundraising
Telefon 0791 753-2098
Email stiftung@dasdiak.de




